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   BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82   

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BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82 (https://dejure.org/1983,1399)
BSG, Entscheidung vom 30.11.1983 - 5a RKn 28/82 (https://dejure.org/1983,1399)
BSG, Entscheidung vom 30. November 1983 - 5a RKn 28/82 (https://dejure.org/1983,1399)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 56, 64
 
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Wird zitiert von ... (211)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82
    Aus den im Zusammenhang zu sehenden Worten Erwerbsfähigkeit in Satz 1 und Tätigkeit in Satz 2 ergibt sich, daß unter Tätigkeit jede Arbeit zu verstehen ist, durch deren Ausübung ein dem Lebensunterhalt dienendes Entgelt erworben werden kann (BSG Großer Senat, Beschluß vom 11. Dezember 1969 in BSGE 30, 167, 172 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO).

    Denn die Erwerbsfähigkeit ist nicht abstrakt, d.h. losgelöst von der Wirklichkeit des Arbeitslebens zu betrachten (Beschlüsse des Großen Senats vom 11. Dezember 1969 in BSGE 30, 167; 30, 192 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO; SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO und vom 10. Dezember 1975 in BSGE 41, 41 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13).

    Mit der Berücksichtigung der Relation zwischen Bewerbern und angebotenen Arbeitsplätzen ist allerdings nicht eine abstrakte zahlenmäßige Relation zwischen den vorhandenen Arbeitsplätzen und den Arbeitsuchenden gemeint, etwa i.S. der Entscheidungen des Großen Senates vom 11. Dezember 1969 (BSGE 30, 167; 30, 192).

  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 16/81

    Facharbeitertätigkeit; Inkassobefugnis; Einarbeitungszeit; Versichertenrente

    Auszug aus BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82
    Hierbei geht der Senat davon aus, daß eine Relation zwischen der Zahl der potentiellen Bewerber einerseits und den vorhandenen Einsatzmöglichkeiten andererseits herzustellen ist (vgl. Urteil des Senats vom 8. September 1982, 5b RJ 16/81 in SozR 2200 § 1246 Nr. 101).

    Im vorliegenden Falle muß deshalb geprüft werden, ob die Zahl der für den Kläger in Betracht kommenden Arbeitsplätze praktisch nicht ins Gewicht fällt, weil diese als "Schonarbeitsplätze" intern den leistungsgeminderten Betriebsmitgliedern vorbehalten bleiben, somit nur noch von im Bergbau tätigen Bewerbern besetzt werden und nicht von denjenigen, die - wie der Kläger - vor etlichen Jahren vom Bergbau abgekehrt sind (vgl. Urteile des Senats vom 8. September 1982, 5b RJ 16/81 = SozR 2200 § 1246 Nr. 101 und 5b RJ 28/81 jeweils m.w.N.).

  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 28/81
    Auszug aus BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82
    So hat der Senat in seinem Urteil vom 8. September 1982 (5b RJ 28/81) hundert Arbeitsplätze als ausreichend angesehen, um eine Verschlossenheit des Arbeitsmarktes für Prüfschweißer zu verneinen.

    Im vorliegenden Falle muß deshalb geprüft werden, ob die Zahl der für den Kläger in Betracht kommenden Arbeitsplätze praktisch nicht ins Gewicht fällt, weil diese als "Schonarbeitsplätze" intern den leistungsgeminderten Betriebsmitgliedern vorbehalten bleiben, somit nur noch von im Bergbau tätigen Bewerbern besetzt werden und nicht von denjenigen, die - wie der Kläger - vor etlichen Jahren vom Bergbau abgekehrt sind (vgl. Urteile des Senats vom 8. September 1982, 5b RJ 16/81 = SozR 2200 § 1246 Nr. 101 und 5b RJ 28/81 jeweils m.w.N.).

  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82
    Denn die Erwerbsfähigkeit ist nicht abstrakt, d.h. losgelöst von der Wirklichkeit des Arbeitslebens zu betrachten (Beschlüsse des Großen Senats vom 11. Dezember 1969 in BSGE 30, 167; 30, 192 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO; SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO und vom 10. Dezember 1975 in BSGE 41, 41 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13).

    Mit der Berücksichtigung der Relation zwischen Bewerbern und angebotenen Arbeitsplätzen ist allerdings nicht eine abstrakte zahlenmäßige Relation zwischen den vorhandenen Arbeitsplätzen und den Arbeitsuchenden gemeint, etwa i.S. der Entscheidungen des Großen Senates vom 11. Dezember 1969 (BSGE 30, 167; 30, 192).

  • BSG, 16.04.1959 - 5 RKn 28/58
    Auszug aus BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist deshalb auch eine Verweisung auf berufsfremde Tätigkeiten grundsätzlich zulässig (vgl. BSGE 9, 254; 11, 206; SozR Nrn. 13, 103, 104, 107, 108 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1246 Nrn. 4, 71).
  • BSG, 28.02.1974 - 5 RKn 38/72

    Fahrhauer - Verweisbarkeit

    Auszug aus BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82
    Damit im Einklang hat der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden, daß sich die Versicherten, die im bisherigen Beruf eine bergmännische Tätigkeit ausgeübt haben, zumutbar nicht nur auf Arbeiten in knappschaftlich versicherten Betrieben, sondern darüber hinaus auch auf entsprechende rentenversicherungspflichtige Beschäftigungen außerhalb des Bergbaus verweisen lassen müssen (vgl. BSGE 11, 206; SozR Nr. 6 zu § 46 RKG; SozR Nr. 108 zu § 1246 RVO; SozR 2600 § 46 Nr. 1).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklicheit der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82
    Nur sie bestimmt das Versicherungsrisiko (vgl. den Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes - BVerfG - vom 1. Februar 1978 = BVerfGE 47, 168 = SozR 2200 § 1246 Nr. 28 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BSG).
  • BSG, 09.12.1975 - GS 1/75

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer

    Auszug aus BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82
    Denn die Erwerbsfähigkeit ist nicht abstrakt, d.h. losgelöst von der Wirklichkeit des Arbeitslebens zu betrachten (Beschlüsse des Großen Senats vom 11. Dezember 1969 in BSGE 30, 167; 30, 192 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO; SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO und vom 10. Dezember 1975 in BSGE 41, 41 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13).
  • BSG, 26.09.1974 - 5 RJ 98/72

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Berufsfremde Tätigkeit - Ungelernte Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82
    Zwar hat der erkennende Senat es den Versicherungsträgern und Gerichten nahe gelegt, eine zumutbare Verweisungstätigkeit zunächst in dem für den Versicherten bisher maßgebenden Tarifvertrag zu suchen, um einen dem Hauptberuf verwandten bzw. nahestehenden Verweisungsberuf zu finden und erst dann auf andere Verweisungstätigkeiten zurückzugreifen (BSGE 38, 153, 156 = SozR 2200 § 1246 Nr. 4).
  • BSG, 15.03.1978 - 5 RJ 128/76

    Zumutbarer Kreis von Tätigkeiten - Qualitativer Wert seines bisherigen Berufs -

    Auszug aus BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82
    Wer nach seinem bisherigen Beruf einer dieser Gruppen angehört, kann jeweils nur auf eine Tätigkeit der nächstunteren Gruppe verwiesen werden (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 29 m.w.N.).
  • BSG, 04.08.1981 - 5a/5 RKn 22/79

    Entziehung einer Rente wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit -

  • BSG, 16.10.1981 - 5b RJ 36/81
  • BSG, 15.12.1966 - 5 RKn 22/64

    Wanderversicherte - Beurteilung der Berufsunfähigkeit - Bisheriger Beruf -

  • BSG, 09.09.1982 - 5b RJ 76/81
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    die Zahl der in Betracht kommenden Arbeitsplätze deshalb nicht unerheblich reduziert ist, weil der Versicherte nur in Teilbereichen eines Tätigkeitsfeldes eingesetzt werden kann (SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 68 = SozR 2200 § 1246 Nr. 110; Katalogfall Nr. 3),.

    a) die an Berufsfremde nicht vergeben zu werden pflegen (SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 69 = SozR 2200 § 1246 Nr. 110; Katalogfall Nr. 5),.

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Sind entsprechende Arbeitsplätze so selten, daß faktisch keine (auch keine schlechte) Chance mehr besteht, einen solchen zu erhalten, ist der Versicherte nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 56, 64, 69 = SozR 2200 § 1246 Nr. 110; BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 137, 139) vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen und damit erwerbsunfähig.
  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Die Verweisung auf die wenigen vorhandenen Stellen bedürfte dann einer besonderen Rechtfertigung (BSG Urteile vom 30. November 1983 - 5a RKn 28/82 - BSGE 56, 64 = SozR 2600 § 1246 Nr. 110 und vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 41/92 - veröffentlicht in JURIS).
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